Die Anlagen werden an bestehende Stromleitungen angeschlossen. Die Zuleitungen erfolgen unterirdisch, die Kosten dafür trägt Zürich Wind. Für den Bau und Unterhalt der Windenergieanlagen sind keine neuen Strassen, sondern nur punktuelle Wegverbreiterungen oder Begradigungen nötig.
Die Windenergieanlagen verfügen grundsätzlich über drei Rotorblätter mit einer noch zu definierenden Länge. Zum Schutz der Fledermäuse wird mit der Rotorblattspitze ein Mindestabstand von 85 m zum Boden eingehalten. Diese Rahmenbedingung sowie die Länge der Rotorblätter haben einen Einfluss auf die Gesamthöhe der Anlage.