Technische Eckpunkte

Die Windenergieanlagen verfügen grundsätzlich über drei Rotorblätter mit einer noch zu definierenden Länge. Zum Schutz der Fledermäuse wird mit der Rotorblattspitze ein Mindestabstand von 85 m zum Boden eingehalten. Diese Rahmenbedingung sowie die Länge der Rotorblätter haben einen Einfluss auf die Gesamthöhe der Anlage.

Erschliessung

Die Anlagen werden an bestehende Stromleitungen angeschlossen. Die Zuleitungen erfolgen unterirdisch, die Kosten dafür trägt Zürich Wind. Für den Bau und Unterhalt der Windenergieanlagen sind keine neuen Strassen, sondern nur punktuelle Wegverbreiterungen oder Begradigungen nötig.

Die Anlagen werden an bestehende Stromleitungen angeschlossen. Die Zuleitungen erfolgen unterirdisch, die Kosten dafür trägt Zürich Wind. Für den Bau und Unterhalt der Windenergieanlagen sind keine neuen Strassen, sondern nur punktuelle Wegverbreiterungen oder Begradigungen nötig.

Recycling

Die Anlagen sind auf eine Betriebszeit von 25 Jahren ausgelegt. Danach werden sie rückgebaut oder – je nach Entwicklung der wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen – durch ein sogenanntes «Repowering» mit neuen Anlagen ersetzt. Beinahe sämtliche Bestandteile einer Windenergieanlage sind rezyklierbar.

Die Anlagen sind auf eine Betriebszeit von 25 Jahren ausgelegt. Danach werden sie rückgebaut oder – je nach Entwicklung der wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen – durch ein sogenanntes «Repowering» mit neuen Anlagen ersetzt. Beinahe sämtliche Bestandteile einer Windenergieanlage sind rezyklierbar.