Die Baudirektion des Kantons Zürich hatte zunächst 52 Potenzialgebiete für die Nutzung der Windenergie ermittelt. Nach individueller Prüfung und Dialogrunden mit verschiedenen Anspruchsgruppen wurde ein Richtplanentwurf öffentlich aufgelegt. Aufgrund der Rückmeldungen wurde er überarbeitet, sodass im Kanton 19 Gebiete verbleiben. Der Kantonsrat entscheidet nun abschliessend über den Eintrag der Eignungsgebete.
Im Auftrag des Bundes ist der Kanton Zürich zurzeit daran, Eignungsgebete für die Windenergienutzung im Richtplan festzulegen. Eine überarbeitete Vorlage wurde im November 2025 an den Kantonsrat überwiesen.