Bereits in der Planung wird darauf geachtet, dass der Schatten einer Windanlage umliegende Wohngebiete so wenig wie möglich überstreicht. Da es in der Schweiz keine rechtliche Regelung zum Schattenwurf gibt, werden die deutschen Richtlinien angewendet. Demnach darf ein Gebäude pro Jahr höchstens acht Stunden und pro Tag höchstens 30 Minuten beschattet werden. Eine automatische Abschaltvorrichtung sichert die Einhaltung dieser Werte.
Bereits in der Planung wird darauf geachtet, dass der Schatten einer Windanlage umliegende Wohngebiete so wenig wie möglich überstreicht. Da es in der Schweiz keine rechtliche Regelung zum Schattenwurf gibt, werden die deutschen Richtlinien angewendet. Demnach darf ein Gebäude pro Jahr höchstens acht Stunden und pro Tag höchstens 30 Minuten beschattet werden. Eine automatische Abschaltvorrichtung sichert die Einhaltung dieser Werte.