Licht und Schatten

Der Schatten einer Windkraftanlage befindet sich während der überwiegenden Tageszeit im Nahbereich der Anlage. In einer Entfernung von mehr als 800 m tritt der Schatten nur während ca. einer Stunde in den Morgen- und Abendstunden (im Winter vormittags und nachmittags) auf. Im Norden einer Windkraftanlage ist nur im Bereich von 300 m bis 700 m – je nach Höhe der Anlage (150 m bis 200 m) – ein bewegter Schattenwurf wahrnehmbar. Tagsüber können einzelne Wohngebäude vom Schattenwurf einer Windenergieanlage betroffen sein. Nach maximal 30 Minuten Schattenwurf pro Tag oder maximal acht Stunden Schattenwurf pro Jahr schalten sich die Windenergieanlagen automatisch ab. Für den Fall, dass sich nachts ein Flugobjekt einer Anlage nähert, schalten sich temporär Lampen an. Der sogenannte «Disco-Effekt» (Lichtspiegelungen an den Rotorblättern) tritt bei modernen Anlagen kaum noch auf.

Schattenwurf

Bereits in der Planung wird darauf geachtet, dass der Schatten einer Windanlage umliegende Wohngebiete so wenig wie möglich überstreicht. Da es in der Schweiz keine rechtliche Regelung zum Schattenwurf gibt, werden die deutschen Richtlinien angewendet. Demnach darf ein Gebäude pro Jahr höchstens acht Stunden und pro Tag höchstens 30 Minuten beschattet werden. Eine automatische Abschaltvorrichtung sichert die Einhaltung dieser Werte.

Bereits in der Planung wird darauf geachtet, dass der Schatten einer Windanlage umliegende Wohngebiete so wenig wie möglich überstreicht. Da es in der Schweiz keine rechtliche Regelung zum Schattenwurf gibt, werden die deutschen Richtlinien angewendet. Demnach darf ein Gebäude pro Jahr höchstens acht Stunden und pro Tag höchstens 30 Minuten beschattet werden. Eine automatische Abschaltvorrichtung sichert die Einhaltung dieser Werte.

Wie wird die Schattenwurfdauer ermittelt?

Um die Schattenwurfdauer zu ermitteln, wird zunächst die maximale Sonnenscheindauer an einem Ort bestimmt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Sonne das ganze Jahr über scheint, ein wolkenloser Himmel herrscht, die Windenergieanlagen mit voller Leistung laufen und immer frontal zur Sonne stehen. Daraus ergibt sich der astronomisch maximal mögliche Schattenwurf («worst case»). Da die Sonne aber nicht dauernd scheint und sich die Anlagen nicht mit dem Sonnenstand drehen, ist die tatsächliche Belastung durch Schattenwurf viel geringer. Mithilfe von nahegelegenen Wetterstationen werden die üblichen Witterungsbedingungen (Sonnenscheinstunden, Nebel, Niederschläge etc.) am Standort berechnet und so der meteorologisch wahrscheinliche Schattenwurf («real case») ermittelt.

Um die Schattenwurfdauer zu ermitteln, wird zunächst die maximale Sonnenscheindauer an einem Ort bestimmt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Sonne das ganze Jahr über scheint, ein wolkenloser Himmel herrscht, die Windenergieanlagen mit voller Leistung laufen und immer frontal zur Sonne stehen. Daraus ergibt sich der astronomisch maximal mögliche Schattenwurf («worst case»). Da die Sonne aber nicht dauernd scheint und sich die Anlagen nicht mit dem Sonnenstand drehen, ist die tatsächliche Belastung durch Schattenwurf viel geringer. Mithilfe von nahegelegenen Wetterstationen werden die üblichen Witterungsbedingungen (Sonnenscheinstunden, Nebel, Niederschläge etc.) am Standort berechnet und so der meteorologisch wahrscheinliche Schattenwurf («real case») ermittelt.

Nächtliche Beleuchtung

Um eine Gefährdung des Flugverkehrs zu verhindern, ist in der Schweiz bei Bauten, die über 60 Meter hoch sind, eine Hinderniskennzeichnung vorgeschrieben. Dies gilt auch für Windenergieanlagen. Die Intensität der Beleuchtung wird den Wetterverhältnissen angepasst: Bei Nebel leuchten die Lampen heller, bei klaren Verhältnissen nur abgeschwächt. In Deutschland ist ausserdem die «bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung» (BNK) Vorschrift. Das bedeutet, dass die Beleuchtung einer Windenergieanlage im Normalfall ausgeschaltet ist. Sie leuchtet nur, wenn sich ein Flugobjekt in einem Umkreis von 4 km um die Windenergieanlage und in einer Flughöhe von weniger als 600 Metern befindet. Die BNK könnte auch in der Schweiz angwendet werden, müsste jedoch zuerst noch bewilligt werden.

Um eine Gefährdung des Flugverkehrs zu verhindern, ist in der Schweiz bei Bauten, die über 60 Meter hoch sind, eine Hinderniskennzeichnung vorgeschrieben. Dies gilt auch für Windenergieanlagen. Die Intensität der Beleuchtung wird den Wetterverhältnissen angepasst: Bei Nebel leuchten die Lampen heller, bei klaren Verhältnissen nur abgeschwächt. In Deutschland ist ausserdem die «bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung» (BNK) Vorschrift. Das bedeutet, dass die Beleuchtung einer Windenergieanlage im Normalfall ausgeschaltet ist. Sie leuchtet nur, wenn sich ein Flugobjekt in einem Umkreis von 4 km um die Windenergieanlage und in einer Flughöhe von weniger als 600 Metern befindet. Die BNK könnte auch in der Schweiz angwendet werden, müsste jedoch zuerst noch bewilligt werden.

Grafik: bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung» (BNK)

Stroboskop- oder Disco-Effekt

Dieser Effekt wird durch das widerspiegelnde Sonnenlicht an den Rotorblättern älterer Windenergieanlagen ausgelöst, tritt heute aber kaum noch auf. Denn die Rotorblätter moderner Windenergieanlagen werden mit einer nicht-reflektierender Farbe gestrichen. Dadurch wird der sogenannte Stroboskop- oder Disco-Effekt verhindert.

Dieser Effekt wird durch das widerspiegelnde Sonnenlicht an den Rotorblättern älterer Windenergieanlagen ausgelöst, tritt heute aber kaum noch auf. Denn die Rotorblätter moderner Windenergieanlagen werden mit einer nicht-reflektierender Farbe gestrichen. Dadurch wird der sogenannte Stroboskop- oder Disco-Effekt verhindert.