Geräusche und Infraschall

Für die akustischen Immissionen von Windenergieanlagen gelten strenge gesetzliche Anforderungen. Nimmt der Wind zu, werden die Geräusche der Anlagen zunehmend durch Umgebungsgeräusche überlagert. Bei den zu planenden Windenergieanlagen wird eine mögliche Lärmbelastung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung analysiert. Infraschall hat bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen keine gesundheitlichen Auswirkungen, wie zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen. Der Schalldruckpegel von Windenergieanlagen liegt unterhalb des Schwellenwerts, bei welchem von einer physischen Gesundheitsbeeinträchtigung ausgegangen werden kann.

Die Umgebung ist entscheidend

Neben der Distanz haben die Umgebungsgeräusche einen grossen Einfluss auf die subjektive Wahrnehmung der Geräusche von Windenergieanlagen. Je stärker der Wind bläst, desto stärker werden die Geräusche der Windenergieanlagen durch das Rauschen von Bäumen und des Windes selbst überlagert. Windenergieanlagen sind deshalb vor allem bei geringem Wind bis hin zu mittleren Windgeschwindigkeiten akustisch wahrnehmbar, erzeugen da aber auch nur geringe Geräusche. Eine weitere Rolle spielt die Anzahl der Anlagen und der Anlagetyp.

Neben der Distanz haben die Umgebungsgeräusche einen grossen Einfluss auf die subjektive Wahrnehmung der Geräusche von Windenergieanlagen. Je stärker der Wind bläst, desto stärker werden die Geräusche der Windenergieanlagen durch das Rauschen von Bäumen und des Windes selbst überlagert. Windenergieanlagen sind deshalb vor allem bei geringem Wind bis hin zu mittleren Windgeschwindigkeiten akustisch wahrnehmbar, erzeugen da aber auch nur geringe Geräusche. Eine weitere Rolle spielt die Anzahl der Anlagen und der Anlagetyp.

Strenge gesetzliche Anforderungen

Zentral sind die einzuhaltenden Grenzwerte. Zum Schutz von Anwohnenden müssen Windenergieanlagen in der Schweiz die Planungswerte für Industrieanlagen der Lärmschutzverordnung einhalten. Der effektive Geräuschpegel muss rund 9-14 Dezibel tiefer liegen als derjenige von Strassenlärm. Gewöhnlich nimmt der Mensch einen Unterschied von 10 Dezibel etwa als doppelt respektive halb so laut wahr. Der Geräuschpegel des Grenzwerts entspricht einem leisen Radio. Direkt unter einer laufenden Anlage mit 166 m Nabenhöhe liegt der Geräuschpegel bei rund 63 Dezibel. Das ist in etwa so laut wie ein Gespräch.

Zentral sind die einzuhaltenden Grenzwerte. Zum Schutz von Anwohnenden müssen Windenergieanlagen in der Schweiz die Planungswerte für Industrieanlagen der Lärmschutzverordnung einhalten. Der effektive Geräuschpegel muss rund 9-14 Dezibel tiefer liegen als derjenige von Strassenlärm. Gewöhnlich nimmt der Mensch einen Unterschied von 10 Dezibel etwa als doppelt respektive halb so laut wahr. Der Geräuschpegel des Grenzwerts entspricht einem leisen Radio. Direkt unter einer laufenden Anlage mit 166 m Nabenhöhe liegt der Geräuschpegel bei rund 63 Dezibel. Das ist in etwa so laut wie ein Gespräch.

Eine Windenergieanlage unter Volllast ist im Abstand von 250 m leiser als der durchschnittliche Geräuschpegel in einem Büro.

Infraschall

Nicht hörbarer, tieffrequenter Schall wird als Infraschall bezeichnet. Er ist allgegenwärtig: Ob Gewitter, Haareföhnen, fahrende Züge, Autos, Lastwagen, Meeresbrandung und sogar das Schnarchen von Menschen – sie alle verursachen Infraschall. Studien wie die Metastudie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) aus dem Jahr 2017 belegen, dass der Infraschall einer Windenergieanlage nicht über den alltäglichen Werten liegt. Infraschall hat bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen keine gesundheitlichen Auswirkungen.

Nicht hörbarer, tieffrequenter Schall wird als Infraschall bezeichnet. Er ist allgegenwärtig: Ob Gewitter, Haareföhnen, fahrende Züge, Autos, Lastwagen, Meeresbrandung und sogar das Schnarchen von Menschen – sie alle verursachen Infraschall. Studien wie die Metastudie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) aus dem Jahr 2017 belegen, dass der Infraschall einer Windenergieanlage nicht über den alltäglichen Werten liegt. Infraschall hat bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen keine gesundheitlichen Auswirkungen.