Im Nachbarland Deutschland, wo in den letzten Jahren viele Windenergieanlagen gebaut wurden, sind keine messbaren Auswirkungen der Windenergie auf den Gesamtbestand einzelner Vogelarten festzustellen. Birdlife International schätzt, dass der Klimawandel 75 % der Vogelarten bedroht. Die Nutzung der erneuerbaren Windenergie ist eine effektive Klimaschutzmassnahme. Daher wirkt sich die Windkraft global gesehen positiv auf den Artenschutz aus. Es steht ausser Frage: Jede tödliche Kollision eines Vogels mit einem Rotorblatt ist ein Verlust. Vogelexperten und Ingenieure arbeiten deshalb daran, die Technik stetig weiterzuentwickeln: Schweizer Ornithologen und Windenergiefachleute haben zum Beispiel ein Radarsystem entwickelt, das Vogelzüge registriert und Anlagen zu kritischen Zeitpunkten gezielt und automatisch abschalten kann. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Flugbewegungen der Zugvögel sowie Brut-, Nist- und Schlafplätze und die Raumnutzung bestimmter Vogelarten erhoben. Diese Daten bilden die Grundlage für die abschliessende Standortwahl der Anlagen sowie für allfällige Abschaltalgorithmen oder Kompensationsmassnahmen.
Wie bei grossen Bauprojekten vorgeschrieben, wird für Windprojekte eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet und durch die Fachstellen des Kantons Zürich geprüft. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Windenergieanlagen keine spürbaren Auswirkungen auf die Vogelbestände haben. Die Höhe der Windenergieanlagen werden zudem so gewählt, dass sich die Rotoren oberhalb der durchschnittlichen Flughöhe von Fledermäusen drehen. Der Einfluss der Anlagen auf das Landschaftsbild und auf Naherholungsgebiete wird so gering wie möglich gehalten. Wo Beeinträchtigungen durch den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen unvermeidbar sind, werden diese durch geeignete Kompensationsmassnahmen zum Wohl der Umwelt wieder ausgeglichen.