Einflüsse auf die Region

Die Potentialstandorte werden auch als Naherholungsgebiet genutzt. Für die Freizeitnutzung bleiben die Standorte in der Betriebsphase der Windenergieanlagen jederzeit zugänglich. Für den Bau der Windenergieanlagen müssen Bäume gefällt werden. Mit Wiederaufforstungen in gleichem Ausmass und weiteren Ersatzmassnahmen werden die Eingriffe in den Wald kompensiert. Und es wird nach Abschluss der Bauarbeiten keine grossflächigen kahlen Stellen im Wald geben.

Rechtliche Grundlagen

In der Potentialstudie des Kantons Zürich sind die übergeordneten Interessen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes berücksichtigt. So befindet sich die Windenergiegebiete ausserhalb von UNESCO-Weltkulturerbestätten, Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) sowie weiteren nationalen Schutzgebieten.

In der Potentialstudie des Kantons Zürich sind die übergeordneten Interessen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes berücksichtigt. So befindet sich die Windenergiegebiete ausserhalb von UNESCO-Weltkulturerbestätten, Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) sowie weiteren nationalen Schutzgebieten.

Aufforstungen und Begrünung

In der Schweiz ist gesetzlich festgelegt, dass für eine Rodung in derselben Gegend Realersatz zu leisten ist. In bestimmten Ausnahmefällen können andere Ersatzmassnahmen getroffen werden. Wo und wie genau die Ersatzaufforstungen umgesetzt werden, ist Teil der umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Sicher ist, dass die Flächen unterhalb der Anlagen nach deren Aufbau bis an den Mastfuss wieder extensiv begrünt werden.

In der Schweiz ist gesetzlich festgelegt, dass für eine Rodung in derselben Gegend Realersatz zu leisten ist. In bestimmten Ausnahmefällen können andere Ersatzmassnahmen getroffen werden. Wo und wie genau die Ersatzaufforstungen umgesetzt werden, ist Teil der umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Sicher ist, dass die Flächen unterhalb der Anlagen nach deren Aufbau bis an den Mastfuss wieder extensiv begrünt werden.

Freizeitnutzung

Die geplanten Windenergieanlagen beeinträchtigen in der Betriebsphase weder Spazierwege und Langlaufloipen noch Feuerstellen und Sitzbänkli. Einzig während dem Bau der Windenergieanlagen müssen gewisse Areale aus Sicherheitsgründen temporär abgesperrt werden.

Die geplanten Windenergieanlagen beeinträchtigen in der Betriebsphase weder Spazierwege und Langlaufloipen noch Feuerstellen und Sitzbänkli. Einzig während dem Bau der Windenergieanlagen müssen gewisse Areale aus Sicherheitsgründen temporär abgesperrt werden.

Landschaftsschutz

Windenergieanlagen bedeuten immer einen Eingriff in die Landschaft. Mit einer sorgfältigen Planung und Gestaltung kann dazu beigetragen werden, den Landschaftscharakter und die Ziele des Landschaftsschutzes bestmöglich zu berücksichtigen. Auch der Einfluss des Projekts auf Landschaftsschutzzonen wird berücksichtigt. Nahe beieinanderstehende Windenergieanlagen werden gegenüber verstreut stehenden Windenergieanlagen bevorzugt.

Windenergieanlagen bedeuten immer einen Eingriff in die Landschaft. Mit einer sorgfältigen Planung und Gestaltung kann dazu beigetragen werden, den Landschaftscharakter und die Ziele des Landschaftsschutzes bestmöglich zu berücksichtigen. Auch der Einfluss des Projekts auf Landschaftsschutzzonen wird berücksichtigt. Nahe beieinanderstehende Windenergieanlagen werden gegenüber verstreut stehenden Windenergieanlagen bevorzugt.

Eisbildung

Bei Anlagen ohne Enteisungsmechanismus können die Rotorblätter der Windenergieanlagen bei tiefen Temperaturen vereisen. In seltenen Fällen kann dies eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Moderne Windenergieanlagen sind mit verschiedenen Erkennungs- und Schutzmassnahmen ausgerüstet, welche Eisbildung und Eiswurf wirksam verhindern oder die Anlagen abschalten. Die Verhinderung von Eisbildung an Windenergieanlagen liegt auch im Interesse der Betreiberin, weil Eisbildung an den Rotorblättern zu Produktionseinbussen führt. Die Vereisungshäufigkeit beträgt am Standort Wellenberg nur zwei Tage pro Jahr. Eine eigens für dieses Projekt erstellte Eiswurfstudie zeigt, dass dadurch die Unfallwahrscheinlichkeit ab 150 m Entfernung von der Anlage sehr unwahrscheinlich ist.

Bei Anlagen ohne Enteisungsmechanismus können die Rotorblätter der Windenergieanlagen bei tiefen Temperaturen vereisen. In seltenen Fällen kann dies eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Moderne Windenergieanlagen sind mit verschiedenen Erkennungs- und Schutzmassnahmen ausgerüstet, welche Eisbildung und Eiswurf wirksam verhindern oder die Anlagen abschalten. Die Verhinderung von Eisbildung an Windenergieanlagen liegt auch im Interesse der Betreiberin, weil Eisbildung an den Rotorblättern zu Produktionseinbussen führt. Die Vereisungshäufigkeit beträgt am Standort Wellenberg nur zwei Tage pro Jahr. Eine eigens für dieses Projekt erstellte Eiswurfstudie zeigt, dass dadurch die Unfallwahrscheinlichkeit ab 150 m Entfernung von der Anlage sehr unwahrscheinlich ist.