In der Potentialstudie des Kantons Zürich sind die übergeordneten Interessen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes berücksichtigt. So befindet sich die Windenergiegebiete ausserhalb von UNESCO-Weltkulturerbestätten, Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) sowie weiteren nationalen Schutzgebieten.
Die Potentialstandorte werden auch als Naherholungsgebiet genutzt. Für die Freizeitnutzung bleiben die Standorte in der Betriebsphase der Windenergieanlagen jederzeit zugänglich. Für den Bau der Windenergieanlagen müssen Bäume gefällt werden. Mit Wiederaufforstungen in gleichem Ausmass und weiteren Ersatzmassnahmen werden die Eingriffe in den Wald kompensiert. Und es wird nach Abschluss der Bauarbeiten keine grossflächigen kahlen Stellen im Wald geben.