Für die akustischen Immissionen von Windenergieanlagen gelten strenge gesetzliche Anforderungen. Nimmt der Wind zu, werden die Geräusche der Anlagen zunehmend durch Umgebungsgeräusche überlagert. Bei den zu planenden Windenergieanlagen wird eine mögliche Lärmbelastung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung analysiert. Infraschall hat bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen keine gesundheitlichen Auswirkungen, wie zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen. Der Schalldruckpegel von Windenergieanlagen liegt unterhalb des Schwellenwerts, bei welchem von einer physischen Gesundheitsbeeinträchtigung ausgegangen werden kann.
Dass die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Mensch, Umwelt und Landschaftsbild zwingend so gering wie möglich ausfallen müssen, ist gesetzlich festgelegt. Dazu werden Windprojekte mit Unterstützung von spezialisierten Expertenbüros einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Ziel ist es, den Schall und den Schattenwurf der Windenergieanlagen in den benachbarten Siedlungsgebieten so gering wie möglich zu halten – ebenso die Auswirkungen auf Brut- und Zugvögel, Fledermäuse und weitere Tiere sowie Pflanzen. Auch die ideale Einbettung und Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden beurteilt.