Für die akustischen Immissionen von Windenergieanlagen gelten strenge gesetzliche Anforderungen. Nimmt der Wind zu, werden die Geräusche der Anlagen zunehmend durch Umgebungsgeräusche überlagert. Bei den zu planenden Windenergieanlagen wird eine mögliche Lärmbelastung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung analysiert. Infraschall hat bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen keine gesundheitlichen Auswirkungen, wie zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen. Der Schalldruckpegel von Windenergieanlagen liegt unterhalb des Schwellenwerts, bei welchem von einer physischen Gesundheitsbeeinträchtigung ausgegangen werden kann.


