Mensch und Umwelt

Dass die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Mensch, Umwelt und Landschaftsbild zwingend so gering wie möglich ausfallen müssen, ist gesetzlich festgelegt. Dazu werden Windprojekte mit Unterstützung von spezialisierten Expertenbüros einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Ziel ist es, den Schall und den Schattenwurf der Windenergieanlagen in den benachbarten Siedlungsgebieten so gering wie möglich zu halten – ebenso die Auswirkungen auf Brut- und Zugvögel, Fledermäuse und weitere Tiere sowie Pflanzen. Auch die ideale Einbettung und Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden beurteilt.